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31,00 € /Monat (pro Woche eine Stunde)

Das Unterrichtsgeld wird für 38 Unterrichtsstunden pro Jahr entrichtet bei Teilnahme einmal wöchentlich; zwei- oder mehrmals wöchentlich entsprechender Aufschlag.
Das Unterrichtsgeld ist auch für den Zeitraum der allgemeinen Schulferien des Landes Hessens zu zahlen. In den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Das Unterrichtsgeld wird per Dauerauftrag bezahlt. Andere Zahlungsweisen können selbstverständlich vereinbart werden.

Grundsätzlich besteht bei selbst versäumten Stunden kein Anspruch auf Ersatzstunden. Wir unterstützen es jedoch sehr, wenn diese nach Absprache nachgeholt werden.